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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evolut Solutions GmbH

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1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1 Die Evolut Solutions GmbH (Kontaktdaten siehe Impressum, nachfolgend „Evolut“) bietet Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“) Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit „Environmental, Social and Governance“, kurz „ESG“, insbesondere beim Aufbau und Ausbau seiner ESG Compliance, ESG Transformation und der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, nachfolgend „CSRD“) in der jeweils geltenden Fassung, an.

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1.2 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen Evolut und den Kunden. Diese AGB werden durch den Datenschutzhinweis und das kundenindividuelle Angebot von Evolut (vgl. Ziffer 2 der AGB) ergänzt.

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1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie von Evolut schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und Evolut diesen nicht ausdrücklich widerspricht

 

2. Leistungsumfang, Leistungserbringung 

2.1 Die Leistungen von Evolut bestehen insbesondere aus 

  • der Beratung und Begleitung des Kunden im Rahmen von Workshops und Terminen, 

  • der Bereitstellung von Unterstützung per E-Mail oder Telefon, 

  • der Bereitstellung von fachspezifischem Know-how, insbesondere in Form von Formularen, Vorlagen, Empfehlungen und Prozessen zur Erfassung und Strukturierung von ESG-relevanten Daten und Abläufen, 

  • der Erstellung relevanter Dokumente im Rahmen der Berichterstattung nach der CSRD basierend auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen,      

  • Koordination und Pflege  von Projektplänen,

  • Ableitung unternehmensinterner Verantwortlichkeiten,

  • Beratung zur Auswahl und Nutzung von ESG-Software von Drittanbietern (z.B. digitales Management ESG-relevanter Daten und Belege).

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2.2 Der konkrete, mit dem Kunden vereinbarte Leistungsumfang und optionale Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot von Evolut, das Evolut dem Kunden vor Vertragsschluss sendet.

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2.3 Evolut wird die Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllen. Dabei wird Evolut die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung beachten. 

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2.4 Der Kunde bleibt für die Umsetzung und Nutzung der Beratungsergebnisse verantwortlich. 

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2.5 Evolut ist in der Wahl des Leistungsortes und der Arbeitszeit frei, es sei denn, Evolut und der Kunde haben ausdrücklich vereinbart, dass die Leistungserbringung an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit (z.B. Workshoptermine am Geschäftssitz des Kunden) zu erfolgen hat. 

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2.6 Soweit der Kunde Software von Partnern von Evolut oder sonstigen Dritten lizenziert, ist ausschließlicher Vertragspartner des Kunden in Zusammenhang mit der Lizenzierung der Dritte.

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2.7 Evolut ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. 

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3. Vertragsschluss, Beginn der Leistungserbringung

3.1 Angebote von Evolut sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind. 

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3.2 Die Leistungserbringung beginnt, soweit im Angebot nicht abweichend angegeben, mit dem 1. des Monats, in welchem der Kick-Off-Termin stattfindet. Bei mehreren Kick-Off-Terminen ist der jeweils erste der Termine maßgeblich.

 

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die ordnungsgemäße Führung seines Unternehmens auch während der Vertragslaufzeit selbst verantwortlich; Evolut berät und unterstützt ihn hierbei lediglich. Insbesondere übernimmt Evolut keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die korrekte Erstellung des Jahresabschlusses und die Umsetzung der CSRD-Pflichten. 

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4.2 Um die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Evolut zu ermöglichen, wird der Kunde:

  • die von Evolut bereitgestellten Formulare, Vorlagen und Prozesse anwenden, um Evolut die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten in Textform bereitzustellen und – soweit erforderlich – Dritte anweisen, solche Informationen, Unterlagen und Daten Evolut bereitzustellen;

  • eine:n feste:n Ansprechpartner:in und Verantwortliche:n sowie eine:n Vertreter:in für die Zusammenarbeit mit Evolut bestimmen;

  • Mitarbeiter:innen benennen, die über die erforderlichen Kenntnisse über die ESG-relevanten Themen im Unternehmen des Kunden sowie über umfassende Zugriffsrechte verfügen und die Erstellung der für den CSRD Bericht relevanten Unterlagen  aktiv unterstützen;

  • die von Evolut für den Kunden erstellten Unterlagen und Dokumente auf inhaltliche Richtigkeit hin überprüfen, insbesondere darauf, ob die Informationen zu seinem Unternehmen zutreffend wiedergeben werden, und Evolut bei Abweichungen unverzüglich in Textform informieren.

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4.3 Die vom Kunden gemäß Ziffer 4.1 und 4.2  zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart nach und kann Evolut aus diesem Grunde die Beratungs- und Unterstützungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum und ggf. vereinbarte Fristen angemessen.

 

5. Nutzungsrechte

5.1 „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit von Evolut im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Berichte, Präsentationen und Entwürfe.

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5.2 Von Evolut erstellte Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Evolut räumt dem Kunden an den individuell für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht zur Nutzung für eigene Zwecke des Kunden, insbesondere zur Vervielfältigung und Bearbeitung sowie dazu, die Arbeitsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und/oder durch Dritte für den Kunden öffentlich zugänglich machen zu lassen, ein. 

 

5.3 Soweit der Kunde Evolut zum Zwecke der Leistungserbringung, insb. zur Erstellung von Berichten, Präsentationen oder sonstigen Dokumenten Materialen überlässt, die urheberrechtlich geschützt sind oder sonstige Schutzrechte (z.B: Marken, Designs, Know-How) enthalten, räumt der Kunde Evolut an diesen Schutzrechten ein einfaches, auf die Dauer und die Zwecke des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht ein.

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6. Vergütung

6.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als monatliche Pauschalpreise. Reisekosten und Aufwand für vereinbarte Termine vor Ort beim Kunden werden gesondert erstattet bzw. vergütet. Maßgeblich ist die Reisekostenrichtlinie von Evolut. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

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6.2 Evolut stellt die Leistungen jeweils monatlich im Voraus in Rechnung. Rechnungen von Evolut sind mit Zugang zur Zahlung fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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6.3 Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 5% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen.

 

7. Haftung

7.1 Evolut haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

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7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Evolut unbenommen des vorstehenden Absatzes begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

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7.3 Im Übrigen haftet Evolut p.a. bis zu einem Betrag in Höhe des Jahresumsatzes des Kunden mit Evolut (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, ist dieser anhand der monatlichen 1/12 – ggf. taggleichen 1/30 – Umsatzkennwerte zu ermitteln). Soweit anwendbar, bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.

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7.4 Evolut haftet, unbeschadet der in den Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen durch Evolut oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen, und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. 

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7.5 Soweit die Haftung von Evolut gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Evolut. 

 

8. Referenznennung

Evolut ist berechtigt, mit der Geschäftsverbindung zum Kunden zu werben, z.B. auf der eigenen Webseite, in Social Media oder gegenüber Investoren. Zur Veröffentlichung gemeinsamer Pressemitteilungen, Case Studies etc. werden sich die Parteien im Einzelfall gesondert abstimmen.

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9. Höhere Gewalt 

9.1 Wird Evolut an der Leistungserbringung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die Evolut trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und/oder die Änderung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Leistungsfrist in angemessenem Umfang. 

 

9.2 Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird Evolut von der eigenen Leistungsverpflichtung befreit und auch der Kunde muss keine Gegenleistungen erbringen.

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10. Laufzeit, Kündigung

10.1 Soweit im Angebot nicht anders angegeben, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

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10.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Evolut insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mehrfach oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt;

  • der Kunde sich mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug befindet

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgelehnt wird.

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10.3 Eine außerordentliche Kündigung wegen einer groben Pflichtverletzung – mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs – ist nur nach vorhergehender schriftlicher Abmahnung, unter Beachtung einer angemessenen Frist, möglich. 

 

10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

 

11. Geheimhaltung

11.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich behandeln. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Geschäftsabläufe, Informationen zum Umsatz sowie Informationen über Geschäftsverbindungen des Kunden, nicht öffentliche Geschäftsvorfälle, Ergebnisse und Projekte aus Forschung und Entwicklung. Die empfangende Partei („Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

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11.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. 

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11.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

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11.4 Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

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11.5 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 

  • die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

  • der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

 

11.6 Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

 

11.7 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

 

11.8 Evolut ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von Evolut zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

 

12. Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei zur Wahrung der Schriftform die elektronische oder sonstige telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax, per E-Mail oder per sonstiger webseitenbasierter Internetkommunikation genügt. 

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13.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder ihrer Anlagen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Evolut und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhalts dieser AGB oder ihrer Anlagen herbeigefügt wird. 

 

13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 

 

13.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ergeben, ist Berlin in der Bundesrepublik Deutschland.

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